Wer als Fahranfänger den eigenen Wagen versichert, zahlt deutlich mehr als jemand, der schon lange unfallfrei fährt. Grund ist das erhöhte Schadenrisiko in den ersten Jahren am Steuer. Hat man zuvor unfallfrei am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen, erhält man bei vielen Kfz-Versicherern aber Rabatt.
Um sicher mit dem Auto unterwegs zu sein, ist Übung erforderlich. Seit einigen Jahren gibt es deshalb das begleitete Fahren, umgangssprachlich den Führerschein ab 17. Schon mit sechzehneinhalb können sich Jugendliche in der Fahrschule anmelden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem siebzehnten Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag. Ab Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen Führerscheininhaber dann in Begleitung eines Erwachsenen ans Steuer, der in ihrer Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B oder der alten Klasse drei sein, sie darf außerdem nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister haben. Wer vor dem 18. Geburtstag ohne eingetragenen Beifahrer am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben, dazu kommt ein Bußgeld und eine verlängerte Probezeit. Lässt man sich nichts zuschulde kommen, kann man die Prüfbescheinigung mit 18 in eine reguläre Fahrerlaubnis umtauschen und ab sofort ohne Begleiter fahren.
Über ein Drittel der Führerscheinneulinge sind heute unter 18. Diese Frühstarter verursachen rund 20 Prozent weniger Unfälle als andere Fahranfänger, das zeigen die aktuelle Statistik. Viele Kfz-Versicherer belohnen das geringere Schadenrisiko und gewähren jungen Leuten Rabatt, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben und jetzt eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Tipp: Je nach Anbieter lassen sich 15 Prozent Beitrag und mehr in Haftpflicht und Vollkasko sparen.