Versicherungsexperten und auch der Verbraucherschutz raten zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Immerhin muss jeder vierte Berufstätige vor Erreichen des Rentenalters seinen Job aufgeben. Mehrere Studien zeigen nun, dass mehr als zwei von drei Versicherten problemlos eine Rente zugesprochen bekommen, wenn sie berufsunfähig werden.
Berufsunfähigkeits-Versicherer sind keine Neinsager! Das bestätigt auch eine aktuelle Auswertung der Zeitschrift „Finanztest“, wonach die große Mehrzahl der Verbraucher auch eine entsprechende Rente zugesprochen bekommt. Die Leistungsquote der Versicherer liegt demnach im Schnitt bei etwa 70 Prozent – höher als vermutet. Oder anders formuliert: Mehr als zwei von drei Versicherten erhalten ohne Probleme ihre Berufsunfähigkeit anerkannt, wenn sie diese ihrer Versicherung anzeigen.
Wer berufsunfähig wird, sollte sich auch die Unterstützung eines Experten holen, um der Versicherung einen Leistungsfall anzuzeigen. „Viele unterschätzen den Leistungsantrag auf Rente. Er ist ähnlich komplex wie der Abschluss einer Police“, kommentiert Versicherungsfachanwalt Peter Dörrenbächer aus St. Wedel gegenüber dem Verbrauchermagazin. Zum Beispiel müsse eine sehr differenzierte Tätigkeitsbeschreibung abgegeben werden.
Zusätzlich mit einer Rechtsschutz-Police vorsorgen!
Selbst, wenn der Versicherer sich zunächst querstellt und die Leistung verweigert, müssen Verbraucher nicht verzweifeln. Denn auch der Gang vor den Kadi ist erfolgsversprechend. Jeder zweite Rechtsstreit vor Gericht fällt zugunsten des Verbrauchers aus, wenn er eine BU-Rente einklagt, so das Ergebnis einer Auswertung von 134 juristischen Streitfällen. Deshalb empfehlen Experten, zusätzlich zu einer BU-Versicherung auch eine Rechtsschutz-Police abzuschließen: Freilich bei einem anderen Versicherer.
Dennoch: Die meisten Verbraucher können auf eine schnelle Zahlung ihres BU-Versicherers hoffen. Und das zeigt sich auch an den enormen Summen, die Privatversicherer an ihre Kunden zahlen. Die Summe aller Zahlungen bezifferte sich 2015 auf 3,44 Milliarden Euro als Renten- oder Kapitalzahlung.